Was ist der Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist das Gremium, das aus den gewählten Elternvertretern jeder einzelnen Klasse einer Schule besteht. Die Elternvertreter und ihre jeweiligen Stellvertreter versammeln sich mindestens einmal pro Schulhalbjahr zur Elternbeiratssitzung. Hierzu lädt der/die jeweilige Elternbeiratsvorsitzende ein. In der Elternbeiratssitzung werden gesamtschulische Belange besprochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, bedeutet, nur die Mitglieder des Elternbeirats und eventuell zusätzlich eingeladene Gäste (z.B. die Rektorin, der Sozialarbeiter) dürfen anwesend sein
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat ?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind vielfältig. Nicht immer herrscht Einigkeit zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Hier übernimmt der Elternbeirat eine vermittelnde Funktion. Er informiert die Eltern und trägt Entscheidungen der Schule mit. Der Elternbeirat berät sich zu Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern und teilt diese der Schulleitung mit. Der Elternbeirat organisiert Feste, Projekte und Vorträge. Er gestaltet seine Arbeit transparent.
Wann und wie kann ich mich an den Elternbeirat wenden?
- Bei allgemeinen Themen, die die Schule betreffen.
- Individuelle Themen bezüglich eines einzelnen Schülers sind primär mit dem Elternvertreter der jeweiligen Klasse zu besprechen.
- Sabrina Hagmann & Fatma Arslan
- E-Mail: elternbeirat-urs-gp@gmx.de